Der Rechtsanwalt erhält – wie jeder andere Dienstleister – Gebühren für seine Tätigkeit.

Die Gebührenhöhe wird grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Gebührentabelle bestimmt. Die gesetzlichen Mindestgebühren darf der Anwalt nicht unterschreiten. Er kann jedoch höhere Gebühren vereinbaren.

 

Für Rechtssuchende mit geringem Einkommen besteht hinsichtlich der Anwaltsgebühren die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, was wir gern für Sie übernehmen.

 

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, tritt diese für die Kosten in den Rechtsgebieten ein, welche im Vertrag benannt sind. Jedoch besteht beispielsweise in Fällen des Baurechts oder des Erb- oder Familienrechts generell kein Versicherungsschutz, mit Ausnahme des Beratungsrechtsschutzes. Auch die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung führen wir gern durch.